Ferien in Creußen
Liebe Gäste,
wie Sie sicherlich wissen gelten nach wie vor die Einschränkungen in der Tourismusbranche.
Allerdings vermieten wir gerne an Monteure, Arbeiter und alle anderen, die sich beruflich in der Gegend aufhalten.
Bitte sprechen Sie uns einfach direkt an, die Wohnungen sind aktuell verfügbar.
Natürlich gelten auch bei uns die vorgeschriebenen Regeln. Für Sie heißt das:
Wir erfüllen alle vorgeschriebenen Anforderungen unter Beachtung der geltenden Rechtslage.
Unsere Mitarbeiter sind innerbetrieblich geschult und berücksichtigen unsere Hygienevorschriften.
Jede unserer Ferienwohnungen verfügt über eigene Sanitäreinrichtungen, es gibt keine Gemeinschaftsbereiche. Im Treppenhaus ist der Abstand von 1,5 m zu wahren.
Die Schlüsselübergabe erfolgt bei uns kontaktlos per Schlüsselsafe.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Personen beherbergen dürfen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten oder Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere.
Sollten Sie während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben Sie dies unverzüglich zu melden, sich zu isolieren und so rasch wie möglich den Aufenthalt zu beenden.
Es stehen ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher und Händedesinfektionsmittel zur verfügung.
Unser Reinigungskonzept ist schon immer sehr gründlich, wurde aber nochmal zusätzlich überarbeitet und beinhaltet jetzt noch weitreichendere Desinfektionsmaßnahmen.
Wir stellen aktuell keine Sofakissen, Magazine, Tagesdecken zur Verfügung. Stifte etc. werden desinfiziert.
Nur diejenigen Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß jeweils aktueller Rechtslage nicht gilt, dürfen gemeinsam eine Ferienwohnung beziehen.
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, können die Kontaktdaten der Gäste (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes) auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden. Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Schädigung geschützt sind. Die Daten müssen zu diesem Zweck einen Monat aufbewahrt werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und verweisen zu weiteren Informationen auf die Seite des bayerischen Innenministeriums.
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php